Ganzjährig im Freiland gehaltene Rinder dürfen künftig mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch im Haltungsbetrieb für den menschlichen Verzehr und Verkauf geschlachtet werden. Eine zugelassene Schlachtstätte muss dafür nicht auf dem Hof vorhanden sein. Diese nationale Ausnahmeregelung zum EU-Lebensmittelhygienerecht hat der Bundesrat beschlossen. Der Transport ganzjährig im Freiland gehaltener Rinder in einen Schlachthof sei aufgrund der Wildheit der Tiere ohne eine Beeinträchtigung der Fleischqualität oft nicht möglich sowie wirtschaftlich untragbar und für die Transporteure gefährlich.
Quelle Bauernblatt Schleswig-Holstein 12. Nov. 2011
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